Lebensversicherung Todesfall, Leistungen, Beiträge, Wartezeiten

Sie erfahren hier mehr zur Lebensversicherung und dem Todesfall sowie zur kapitalbildenden und der Risikolebensversicherung.

Weiterhin lernen Sie mehr über die Leistungen im Normalen und bei Suizid. Zusätzlich erhalten Sie Infos zur Absicherung im Todesfall, der Auszahlung, den Wartezeiten sowie zu den Kriterien einer Lebensversicherung.

Der Unterschied zwischen kapitalbildender und Risiko-LV

Wenn man ohne jeden Zusatz von einer Lebensversicherung spricht, dann ist damit die Kapitalbildende gemeint, das Gegenteil dazu ist die Risikolebensversicherung. Ziel ist hier wie da die Versicherung des Risikos beim Todesfall. Der Leistungsfall des Versicherers ist der gravierende Unterschied zwischen diesen beiden Arten. Während Sie bei der Risikolebensversicherung nur im Todesfall eine Leistung erhalten, also man die Summe der Versicherung auszahlt, erhält der Versicherte die kapitalbildende Lebensversicherung auch im Erlebensfall.

Absicherung im Todesfall durch die Lebensversicherung

Bei der Lebensversicherung besteht für den Versicherer eine vorzeitige, also jederzeitige Pflicht zur Leistung beim Todesfall des Versicherten. Die Risikolebensversicherung ist also eine reine Absicherung für das Risiko, die kapitalbildende Versicherung hingegen bietet eine Kapitalanlage. Statistisch gesehen hat jeder der reichlich 80 Millionen Bundesbürger eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen. Die Verknüpfung von Risiko einerseits und Kapitalbildung ist nach wie vor gefragt wie vorteilhaft. Nur der Garantiezins spricht gegen die Anlageform der LV.

Die Lebensversicherung beim Todesfall, Pflicht zur Leistung, Suizid und Wartezeit

Abgesehen von einigen wenigen Ausschlüssen der Leistung, die im Vertrag abschließend aufgeführt sind, gibt es keine Nachteile.

Die Pflicht zur Leistung beim Todesfall durch Suizid

Die Leistungspflicht bei Tod durch Suizid ist von Versicherer zu Versicherer verschieden in der Handhabung, oftmals ist die Pflicht zur Leistung jedoch vertraglich ausgeschlossen.

Die Wartezeiten bei der Lebensversicherung und der Leistung im Todesfall

Generell haben die Versicherer keine Wartezeiten bei der Lebensversicherung. Jedoch gibt es Ausnahmen so z. B. als alternative Möglichkeit zur medizinischen Untersuchung bzw. Gesundheitsprüfung oder wenn der Versicherte vorerkrankt ist. Weiterhin, wenn wie oben besprochen der Suizid nicht völlig ausgeschlossen wird. Generell hat auch die Sterbegeldversicherung eine mehrjährige Wartezeit als vertragliche Grundlage. Hierzu lohnt sich ein genauer Vergleich der Versicherung, bevor man den Vertrag unterschreibt.

Die Kriterien einer Lebensversicherung

Eine kapitalbildende Lebensversicherung kann sowohl beliehen als auch verkauft werden. Entscheidend dafür ist der vom Versicherer festgesetzte Rückkaufswert bzw. der Wert der Beleihung. Der regelmäßig zu zahlende Beitrag wird nicht in voller Höhe, sondern nur zu einem prozentualen Anteil dem Konto gutgeschrieben.

Die Prüfung der Gesundheit

Auch die Gesundheitsprüfung ist bei diesem Versicherer anders als bei jenem. Sie reicht vom einfachen Ausfüllen eines mehrseitigen Gesundheitsfragebogens bis hin zur medizinischen Untersuchung. Für die kapitalbildende Versicherung gilt der Grundsatz, dass der Beitrag umso niedriger ist, je früher man den Vertrag abschließt.

Die Zahlung der Beiträge

Die ersten Zahlungen der Beiträge werden auf die bis dahin angefallenen Kosten angerechnet, die dadurch refinanziert werden. Dazu gehören die Kosten der Verwaltung des Versicherers sowie die Provision für die Vermittlung. Mathematisch baut sich das Kapital erst nach und nach im Laufe der Jahre und Jahrzehnte zu der vertraglichen Summe auf. Je früher die Versicherung beliehen oder verkauft wird, umso niedriger ist der Wert der Beleihung respektive der Rückkaufswert.

Umgekehrt wird von den meisten Versicherern die Möglichkeit angeboten, die Zahlung der Beiträge temporär bei Fortbestand des Schutzes zu unterbrechen. Der Betroffene ist also ohne die Zahlung vom Beitrag gegen das Risiko vom Todesfall versichert. Auswirkung hat diese Situation auf die Höhe der späteren Summe der Versicherung, die fällt entsprechend niedriger aus bzw. die Laufzeit verlängert sich.

Zusatzleistungen der Lebensversicherung

Das zusätzliche Aufnehmen von Bausteinen zur Lebensversicherung, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist ein weiterer Vorteil. Für einen geringen Mehrbeitrag lassen sich diese Risiken dann mitversichern.

Die Kalkulation der Beiträge und der Todesfall bei der Lebensversicherung

In der Kalkulation vom Beitrag ist das Risiko des Ablebens mit zunehmendem Lebensalter mathematisch berücksichtigt. Der Todesfall des jungen oder jüngeren Versicherten ist weniger wahrscheinlich als der des Versicherten im mittleren bis hohem Alter.

Den Lebensversicherung Vergleich durchführen

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass eine Lebensversicherung nach wie vor so hilfreich wie sinnvoll ist. Entscheidend ist die Auswahl des genau passenden Tarifes bei dem Versicherer mit dem besten Angebot. Günstig in diesem Sinne ist nicht nur billig, sondern das unter dem Strich für den Versicherten beste Verhältnis von Preis und Leistung.

Mehr lernen über die Themen der Lebensversicherung.

Weitere Infos

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