Gesundheitsprüfung, Risiko- und kapitalbildenden Lebensversicherung

Hier lernen Sie mehr zur Gesundheitsprüfung bei der kapitalbildenden Lebensversicherung sowie der Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Weiterhin erhalten sie die Kriterien, Tipps und Beispiele zu den Gesundheitsfragen und wie Sie damit umgehen sollten.

Was ist eine Gesundheitsprüfung bei der Lebensversicherung?

Als Gesundheitsprüfung ist die Risikoprüfung von einem Versicherer vor Abschluss einer personenbezogenen Versicherung gemeint. Das gilt auch und ganz besonders für die Lebensversicherung. Das vom Versicherungsgeber zu versichernde Risiko ist das Ableben vom Versicherungsnehmer, der kann sowohl durch einen Unfall als auch bedingt durch Krankheit versterben.

Mit der Gesundheitsprüfung will der Versicherer dem Risiko vorbeugen, den buchstäblich Todkranken zu versichern. Dies hat zur Folge, dass bei einer nur geringen Beitragszahlung eine hohe Leistung aus der Lebensversicherung fällig wird, denn das ist ein absehbares Verlustgeschäft für den Versicherer. Die Aufgabe vom Versicherer ist es jedoch, auch im Interesse seiner Eigentümer, wie Aktionäre oder Gesellschafter einen möglichst hohen Umsatz und Gewinn zu erzielen.

Der Zustand der Gesundheit bei der Risikolebensversicherung

Der Gesundheitszustand vom Versicherten ist ein ganz individuelle Risiko, das der Versicherer eingehen muss, denn ohne dieses Risiko kommt kein Vertrag zustande. Mit der Gesundheitsprüfung startet die Versicherung den Versuch, das Risiko weitgehend zu minimieren. Heutzutage wird, spätestens seit Anfang 2010, keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen.

Die erleichterte Gesundheitsprüfung

Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Situation anders hier gibt es eine erleichterte Gesundheitsprüfung. Das finanzielle Risiko vom Versicherer ist durch die höheren Beiträge gegenüber der Risikolebensversicherung deutlich niedriger. Darüber hinaus ist es mittlerweile üblich, eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne eine genauere, oder auch ganz ohne Gesundheitsprüfung nur mit einer gestaffelten Leistungspflicht anzubieten.

Die Einschränkung der Leistung und die Wartezeiten

Vergleichbar mit der Wartezeit bei einer privaten Zahnzusatzversicherung gibt es in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss gar keine, eine nur reduzierte oder eingeschränkte Leistung. In diesem Punkt unterscheiden sich die Angebote der Versicherung und die Tarife teilweise sehr deutlich voneinander. Der Versicherte ist also mit einem möglichst detaillierten Versicherungs- und Tarifvergleich gut beraten. Mehr zum Lebensversicherung Vergleich finden Sie in gleichnamigen Beitrag.

Die Leistung beim Unfalltod

Gängige Praxis ist es, beim Unfalltod auf jeden Fall sofort, also ohne jede Wartezeit, in ungekürzter Höhe zu leisten. Der Versicherer hat mit seiner Vorsicht das Gesundheitsrisiko im Blick, nicht jedoch das Risiko von einem Unfalltod.

Der Suizid oder der Selbstmord ist meist ausgeschlossen

Beim Ableben durch Suizid bzw. Selbstmord wiederum gelten eigene Tarifbedingungen. Die meisten Versicherer schließen dieses Risiko jedoch aus.

Die Gesundheitsfragen der Gesundheitsprüfung bei der Lebensversicherung

Wenn eine Gesundheitsprüfung erfolgt, dann müssen die Gesundheitsfragen des oftmals mehrseitigen Fragebogens wahrheitsgemäß und lückenlos beantwortet werden. Diese Gesundheitsprüfung ist die Grundlage für den anschließenden Vertragsabschluss einer Risikolebensversicherung respektive kapitalbildenden Lebensversicherung.

Die Unwahrheit bei der Gesundheitsprüfung kann zum Ausschluss der Leistung führen

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Vertragsbasis mit der Gesundheitsprüfung nicht stimmt, kann im äußersten Fall der Vertrag für nichtig, sozusagen für nicht existent erklärt werden. Der Versicherer braucht somit nicht zu leisten. In dieser Situation hat der Versicherte, wie es heißt, immer die schlechteren Karten. Er wartet auf das Geld bzw. muss darum bangen und prozessieren, was der Versicherer nicht bezahlen will.

Die rechtliche Grundlage der Gesundheitsprüfung

Die rechtliche Grundlage für die Gesundheitsprüfung, sofern sie vom Versicherer gefordert ist, ist geregelt im § 19 VVG, also im Versicherungsvertragsgesetz.

Ein Auszug aus dem VVG

Hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen.“

Der Versicherer kann den Antrag ablehnen

Der Versicherer kann seinerseits den Antrag ohne Einschränkungen, zu einem höheren Beitrag bzw. mit Ausschlüssen der Leistung annehmen, oder aber ihn komplett ablehnen. Weder für die kapitalbildende Lebensversicherung noch für die Risikolebensversicherung besteht ein Kontrahierungs- oder ein Annahmezwang. Die Lebensversicherung ist ein zivilrechtlicher Vertrag, der abgeschlossen werden kann, ohne dass ein Anspruch darauf besteht.

Die Bedingungen an die Lebensversicherung

Der an einer Lebensversicherung Interessierte sollte sich genau an die Vorgaben vom Anbieter halten. Bei der Vielzahl an Versicherern und einer Vielfalt an Tarifen kann hier der leichteste Weg gewählt werden, sprich das Angebot ohne oder mit einer möglichst leichten Gesundheitsprüfung.

Sind Sie jung oder alt? Je jünger, je besser!

Je jünger der Versicherte ist, umso weniger recherchiert der Versicherer. In jungen Jahren wird aus statistischer Sicht von einem guten bis sehr guten Zustand der Gesundheit ausgegangen. Doch was gefragt wird, muss richtig und vollständig beantwortet werden.

Haben Sie ein hohes Risiko?

Das gilt bspw. für die Fragen im Gesundheitsfragebogen zum Thema Raucher oder für die Ausübung von bestimmten Risikosportarten, wie z. B. Paragliding und Drachenfliegen. Dem Versicherten muss bewusst sein, dass für den Versicherer auch dann noch die ursprünglichen Angaben aus der Gesundheitsprüfung relevant sind, wenn seitdem schon Jahrzehnte vergangen sind. Schlimmstenfalls wird der Versicherte von seiner Vergangenheit eingeholt.

Mehr lernen über die Themen der Lebensversicherung.

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