Gesetzliche Sozialversicherung, fünf Säulen, Aufgaben, Leistungen, Träger

Erfahren Sie mehr über die gesetzliche Sozialversicherung SV sowie deren fünf Säulen. Zu den fünf Säulen zählen die Arbeits-, Unfall-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Ebenfalls finden Sie die Aufgaben und Leistungen der einzelnen Träger der gesetzlichen Sozialversicherung.

Die gesetzliche Sozialversicherung und deren Prinzipien

Die gesetzliche Sozialversicherung besteht aus den fünf Säulen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung

Diese Versicherungen sind Pflichtversicherungen für Angestellte und Arbeiter sowie für einige freiberufliche Personenkreise. Die gesetzliche Sozialversicherung beruht auf vier Prinzipien, welche die Basis bilden:

  • dem Versicherungsprinzip,
  • dem Versorgungsprinzip,
  • dem Sozialhilfeprinzip
  • und dem Pflichtversicherungsprinzip.

Diese Prinzipien werden solidarisch getragen, d. h. die Beiträge werden nach dem Einkommen berechnet. Gemeint damit ist die Beteiligung in Prozent vom Bruttoeinkommen bis hin zur Höchstgrenze. Darüber hinaus gibt es auch keine Zuschläge für das Risiko für bereits erkrankte Menschen. Dafür erhalten aber alle die gleiche Leistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung.

Die gesetzliche Sozialversicherung und die Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung hat die Aufgabe Menschen in Arbeit zu bringen. Ebenfalls Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten sowie die Leistungen an die Versicherten zu zahlen. Weiterhin ist die AV eine gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, welche sozialversicherungspflichtig tätig sind. Jedoch können sich auch Selbstständige seit dem 01.02.2006 freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Siehe hierzu den § 28a im SGB III. Die Bedingungen für den Anspruch, die Dauer und weitere Themen bzgl. der Arbeitslosigkeit finden Sie im Merkblatt 1 der BA.

Darin enthalten sind die Themen Arbeitslos melden, das Stellen von Anträgen auf ALG I sowie die Rechte und Pflichten. Weiterhin finden Sie Infos zur Verfügbarkeit, den Ansprüchen und Leistungen sowie den Eigenbemühungen. Ebenfalls gibt es Infos zu der Berechnung der Leistungen und dazu passende Beispiele. Auch die Leistungssätze, die berufliche Weiterbildung, mögliche Sperrzeiten sowie die Meldepflichten und das Nebeneinkommen sind dort nieder geschrieben. Weitere Merkblätter finden Sie unter Publikationen.

Weitere Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung

Zu den Aufgaben sowie Leistungen der Arbeitslosenversicherung zählen folgende Schwerpunkte:

  • Die Berufsforschung sowie die Forschung am Arbeitsmarkt.
  • Die Leistungen für die Beratung und die Vermittlung.
  • Auch die Förderung von Ausbildung, die Weiterbildung sowie die Umschulung sind Aufgaben der Arbeitsagentur.
  • Die Leistungen bei Reha in Bezug auf den Beruf.
  • Die Zahlung von Kurzarbeitergeld.
  • Eventuell auch die Zuschussleistungen bei Behinderten bzw. schwer vermittelbaren Arbeitnehmern.
  • Die Übernahme der Zahlungen an die Träger der Sozialversicherung.
  • Das Insolvenzgeld und die Zahlung von ALG I.

Weitere Infos zum Thema gesetzliche Arbeitslosenversicherung erhalten.

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Die gesetzliche Sozialversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, in Deutschland hat die Aufgabe die Bevölkerung in Deutschland mit Leistungen für die Gesundheit zu versorgen. Wiederum eine wichtige Säule der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Krankenkassen untergliedern sich in unterschiedliche Träger.

Wer ist der Träger der Krankenversicherung, innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung?

Die Träger der gesundheitlichen Versorgung sind die AOKs, die Betriebskrankenkassen BKKs sowie die Ersatzkassen. Weiterhin zählen die Innungskrankenkassen, die Seekrankenkasse, die Bundesknappschaft sowie die landwirtschaftlichen Krankenkassen dazu. In der GKV gibt es zwei Zweige der Versicherten, die gesetzlich Pflichtversicherten bzw. die freiwillig Versicherten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pflichtversicherten und einem freiwillig Versicherten?

Die GKV unterscheidet die Pflicht- sowie Freiwilligenversicherung. Zu den gesetzlich Versicherten zählen Künstler, Landwirte, Studenten, die Arbeitslosen, die Bergleute, die Rentner, die Angestellten sowie die Arbeiter. Freiwillig versichern können sich Freiberufe, Selbstständige sowie Arbeitnehmer die mindestens drei Jahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Näheres zu der freiwilligen Versicherung in der GKV finden Sie hier.

Was sind die Aufgaben und Leistungen der GKV?

Die Kassen haben als Träger die Versorgung im Gesundheitswesen zu leisten. Darüber hinaus sind die Kassen ganz unterschiedlich aufgebaut und leisten sehr unterschiedlich. Folgende Leistungen können im Programm einer Krankenkasse sein. Jedoch gibt es auch bei diesen Leistungen oftmals wieder Einschränkungen, welche bei einer Wahl der Krankenkasse berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen unter anderem die:

  • Die Akupunktur und die Heilmethoden bzw. Naturheilverfahren.
  • Der Zuschuss zu Arznei.
  • Die ärztliche Behandlung und die Reha.
  • Die Kur im Inland und Ausland.
  • Der Zuschuss für die Brille.
  • Die Familienversicherung.
  • Die Programme der Vorsorge, die Geburt sowie Kurse für die Gesundheit.
  • Weiterhin zählen dazu die Haushaltshilfen, die Heilmittel, das Screening für das Gehör oder Impfungen.
  • Auch die U – Untersuchungen für Kinder.
  • Die zahnärztliche Behandlungen sowie das Krankengeld.
  • Die Behandlung im Krankenhaus sowie die künstliche Befruchtung.
  • Mit unter auch die Mammographie.
  • Das Mutterschaftsgeld.
  • Die Mutter Kind Kuren.
  • Die therapeutischen Behandlungen
  • Weiterhin noch die Impfungen vor Reisen.
  • Themen wie die Schwangerschaft und Geburt und auch die Sterilisation.
  • Der Zahnersatz und die Osteopathie.

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Der Wechsel der Krankenkasse kann vollzogen werden, wenn der Versicherte mindestens 18 Monate bei der Krankenkasse gewesen ist. Die Frist der Kündigung beträgt dann 2 Monate zum Ende des Monats. Danach gilt wieder die 18 Monatsfrist bei der neuen Krankenkasse. Hierzu gibt es noch Ausnahmen und Einschränkungen sowie Rechte zur Sonderkündigung. Besonders interessant bei dem Thema Kündigung sind die sogenannten Wahltarife sowie Zusatzleistungen der Krankenkassen. Bei den Wahltarifen werden Zusatzleistungen angeboten, welche die 18 Monatsfrist verdoppeln und somit 3 Jahre beträgt. Weitere Infos über die gesetzliche Krankenversicherung lernen.

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Gesetzliche Sozialversicherung und die Pflegeversicherung

Seit dem 01.01.1995 gibt es die gesetzliche Pflicht der Pflegeversicherung. Die Träger sind die Krankenkassen und die gesetzliche Pflicht besteht auch für private Versicherte. Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es den Versicherten eine Grundsicherung für die häusliche bzw. voll- oder teilstationäre Behandlung zu bieten. Der Anspruch ist gegeben, wenn § 14 SGB 11, also die Pflegebedürftigkeit zutrifft.

Welche Aufgaben und Leistungen hat die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung unterteilen sich in die Pflegegrade. Die Leistungen unterteilen sich weiterhin in die Art der Pflege, ob häusliche Pflege sowie in die teil- oder vollstationäre Pflege. Gerade im Jahr 2015 haben sich die Leistungen der Pflegeversicherung wieder verbessert, aber auch die Beiträge erhöht. Im neuen Leistungskatalog finden Sie alle Leistungen. Neuere Infos erhalten Sie im Beitrag gesetzliche Pflegeversicherung. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Verbesserungen, auch für das Jahr 2021 finden Sie hier.

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Gesetzliche Sozialversicherung und die Rentenversicherung

Eine weitere Säule der gesetzlichen Sozialversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung. Seit 01.10.2005 wurden die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zusammengelegt und zur Deutschen Rentenversicherung vereinigt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung und unterteilt sich bzgl. der Versichertengruppen. Unterschieden werden Versicherte laut Gesetz, Versicherte laut Antragsstellung und freiwillig Versicherte sowie Sonderversicherte.

Die Finanzierung durch das Umlageverfahren und der Generationenvertrag

Der Generationenvertrag bedeutet, dass die heutigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Renten der vorherigen Generation finanzieren. Da diese Mittel jedoch nicht mehr ausreichen und in Zukunft nicht mehr ausreichen werden, wird der Fehlbetrag durch Steuern aufgebracht. Die Anzahl der Beitragszahler wird immer geringer, so geht man für das Jahr 2040 davon aus, das ca. 2 Arbeitnehmer einen Rentner finanzieren müssen. Im Jahre 2000 waren es noch ungefähr 4 Arbeitnehmer, die auf einen Rentner kamen.

Das drei Säulen Modell oder drei Schichten System der gesetzlichen Rentenversicherung

Das Drei Säulen Modell beschreibt die Finanzierung von Versicherten im Alter. Die Bezeichnung drei Säulen bzw. drei Schichten Modell gibt es wegen der Strategie der Finanzierung. In erster Linie gibt es die Basisversorgung, dazu zählen die gesetzliche Rente, die Pensionen und ähnliche Leistungen anderer Versicherter. Die zweite Säule oder Schicht betrifft die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber bzw. die Riester Rente. Die dritte und letzte Säule sind die Produkte der Versicherungen. So z. B. die private Rente, die Lebensversicherung oder andere Formen der Anlage für das Alter.

Welche Aufgaben und Leistungen hat die gesetzliche Rentenversicherung?

Zu den Aufgaben sowie Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zählen folgende Punkte:

  • Die Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen der Bevölkerung zu gewährleisten und Reha Leistungen anzubieten.
  • Weiterhin die Auszahlung der Renten, die Beratung und die Aufklärung von Versicherten sowie Rentnern bzgl. der Höhe der Rente.
  • Bei der Erbringung der Rentenzahlungen wird unterschieden nach Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Tod. Hierzu finden Sie Infos im Sozialgesetzbuch des SGB IV.

Weitere Infos zum Thema gesetzliche Rentenversicherung erhalten.

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Gesetzliche Sozialversicherung und die Unfallversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung und die fünfte Säule: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften, kurz BG genannt. Diese unterteilen sich in die allgemeine BGs und die landwirtschaftliche BG sowie in die BG für Seeunfall.

Was sind die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung?

Die Mitglieder der BGs sind die Arbeitgeber, welche ihre Arbeitnehmer dort versichern müssen. Weiterhin ist die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung die Absicherung gegen:

  • Unfälle auf dem Arbeitsweg
  • berufliche Unfälle
  • sowie Krankheiten, welche durch den Beruf entstanden sind.

Für die Berufskrankheiten gibt es eine Liste die Sie unter Weblinks finden. Ein wichtiger Aspekt ist die Verhütung von Unfällen, welche mit Vorschriften versehen sind und regelmäßig kontrolliert werden. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind folgende Gruppen versichert: Schüler und Studenten, Kinder im Kindergarten, Selbstständige und Arbeitnehmer. Selbst die Gruppe von Hilfeleistenden sind bei Aktionen der Rettung und Hilfseinsätzen versichert. Im Grunde gilt hier auch, dass der direkte und kürzeste Weg zur Arbeit, Schule oder Kindergarten genommen werden muss. Nur so können Sie Leistungen durch die Unfallversicherung erhalten. Das komplette Privatleben ist nicht versichert.

Was sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern Sie beruflich begründet sind, bestehen aus den Heilbehandlungen, dem Übergangsgeld, der Verletztenrente und Verletztengeld. Ebenfalls der Berufshilfe, den Sterbegeldern und Renten für Hinterbliebene. Mehr zu den einzelnen Leistungen erfahren Sie bei den BGs oder beim Spitzenverband.

Wie werden die Beiträge der Unfallversicherung berechnet?

Die Beiträge und die Berechnung der Abgaben der Unfallversicherung ergeben sich aus dem Risiko der Beschäftigten, den sog. Gefahrenklassen, den Arbeitsentgelten (Brutto) und dem Beitragsfuß für den Lastenausgleich. Nähere Infos zur Berechnung und verständliche Beispiele finden Sie hier. Weitere Infos zum Thema gesetzliche Unfallversicherung erhalten.

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