Lernen Sie mehr zum Thema Unterstützungskasse, welche zu den zu den fünf Arten der betrieblichen Altersvorsorge zählt. Hier lernen Sie mehr zu den Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dem Rechtsanspruch im Betrieb und wer der Träger ist. Weiterhin wie die Vermögensansammlung und Anlagebeschränkung geregelt wird und was eine Versicherung gegen Insolvenz bringen kann. Zusätzlich erhalten Sie Infos wie hoch der Beitrag für Arbeitnehmer ist und welche besonderen Merkmale zutreffen.
Was ist die Unterstützungskasse bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Die Unterstützungskasse zählt zu den fünf möglichen Arten der betrieblichen Altersvorsorge. Es erfolgt die Auslagerung der Vorsorgeleistungen vom Arbeitgeber auf eine Unterstützungskasse. Das Kapital kann somit frei angelegt werden, denn die Unterstützungskasse ist ein eigenes Rechts- und Steuerobjekt. Auf die Vorsorgeleistung bezogen, gewährt die Kasse selbst zwar keinen Rechtsanspruch, dennoch bietet sie dem Arbeitnehmer eine hohe Sicherheit. Die Vorsorgezusage gegenüber dem Arbeitnehmer wird erfüllt. Mit dem Alter der Rente erfolgt die Vorsorge in Form einer einmaligen Auszahlung des Kapitals oder einer lebenslangen Rente.
Die betriebliche Altersvorsorge
Mit der betrieblichen Altersvorsorge kommt der Arbeitnehmer günstig an mehr Rente. Man spart mithilfe der staatlichen Förderung Steuern und soziale Abgaben in der Phase des Ansparens. Die betriebliche Altersvorsorge bAV kann abgesichert werden, sowohl mit dem Schutz der Hinterbliebenen als auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Um im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können, muss der Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit seinem Arbeitgeber selbst vorsorgen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden zum Beispiel 4 Prozent des Gehaltes angelegt. Der Prozentsatz wird vorher festgelegt. Der Arbeitnehmer zahlt auf diese Summe keine Abgaben oder Steuern und spart somit doppelt, indem er fürs Alter vorsorgt.
Der Rechtsanspruch
Der Rechtsanspruch auf die Leistungen der Vorsorge wird durch die Subsidiärhaftung gewährleistet. Diese garantiert, dass die zugesagten Leistungen vom Arbeitgeber auch dann erfüllt werden, wenn nicht über ihn die Durchführung erfolgt. Somit wird dem Empfänger laufender Leistungen und dem Vorsorgeanwärter ein Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber eingeräumt.
Der Träger der Unterstützungskasse
Der Träger der Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber, der seinen Angestellten die Leistungen zur Vorsorge zusagt. Der Sammelbegriff „betriebliche Altersvorsorge“ steht für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einräumt. Diese umfassen die Altersvorsorge, die Invaliditätsversorgung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und die Versorgung der Hinterbliebenen.
Diese Form der Unterstützung hat steuerliche Vorteile und der Rechtsanspruch vom Arbeitnehmer liegt darin, dass er vom Arbeitgeber verlangen kann, dass ein Teil vom Gehalt oder Lohn auf die betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Dies wird auch als Entgeltumwandlung bezeichnet. Für den Arbeitgeber ergibt sich dabei der Vorteil, auf diese Weise seine Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden. Somit bietet die betriebliche Altersvorsorge einen umfassenden Risikoschutz und eine zusätzliche Rente.
Die Vermögensansammlung
In puncto Unterstützungskasse profitiert der Arbeitnehmer bei jeder Gehaltsauszahlung. Die Höhe der Beitragszahlungen ist unbegrenzt, somit ist sie für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen interessant. In der Einzahlphase können die Zahlungen der Beiträge wie vereinbart bleiben, aber auch steigen. Die Vermögensansammlung ist bei der Unterstützungskasse durch einen geringen Nettoaufwand mit der Unterstützung des Chefs gewährleistet.
Die Kasse selbst zeichnet sich durch ihre einwandfreie Qualität und ihre hohe Flexibilität aus. Die betriebliche Altersvorsorge gewährt dem Arbeitnehmer einen größeren finanziellen Spielraum im Alter. Auf Grund der Vielseitigkeit der Angebote, eine Ansammlung des Vermögens zu erreichen, stehen dem Arbeitnehmer viele Wege offen, um seine individuellen Konzepte zur Vorsorge chancenorientiert und sicher zu gestalten. Bei der Unterstützungskasse erfolgt die Vermögensansammlung extern.
Die Anlagebeschränkung bei der Unterstützungskasse
Die gebildeten Rückstellungen des Gewinns vor der ersten Renten- oder Kapitalauszahlung führen zu Vermögens- und Gewerbekapitalersparnissen. Dem Unternehmen steht die zusätzliche Liquidität ohne Anlagebeschränkung zur Verfügung. Dadurch verbessert die Finanzierung durch die Rückstellung die Basis der Liquidität. Die Unterstützungskasse sorgt dafür, dass der Arbeitgeber für den Rechtsanspruch der Leistungen des Arbeitnehmers gerade steht. Somit unterliegt die Unterstützungskasse keiner Anlagebeschränkung und keiner Aufsicht.
In vielen Fällen wird zur Absicherung der Leistungen eine Versicherung abgeschlossen. Die Anlagebeschränkung ist nicht gegeben, somit sind die Vorsorgeansprüche bei der Unterstützungskasse sicher. Dadurch erhält der Arbeitgeber ein zusätzliches Instrument der Finanzierung. Es bestehen im Rahmen der Rückdeckung keine Anlagebeschränkungen, die Sicherheits- und Gewinnrückstellungen konkurrieren bei der Entwicklung eines effizienten Systems der Finanzierung. Dabei ist eine geeignete Mischung und Streuung der Anlagemittel vonnöten. Eine Einschränkung bzw. Reglementierung der Anlagebeschränkung wäre somit negativ.
Versicherung bei Insolvenz -Unterstützungskasse
Ob die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge im Falle einer Insolvenz geschützt sind oder nicht, ist eine begründete Frage. Welche Auswirkungen haben also die rückständigen Beiträge der Arbeitgeber auf die späteren Ansprüche des Arbeitnehmers?
Anhand der Insolvenztabelle prüft der Insolvenzverwalter, inwieweit die Forderungen berechtigt sind und welche Leistungen dem Vertragsinhaber zustehen. Es wird genau geregelt, welche Anteile zur betrieblichen Altersversorgung mithilfe des Insolvenzgeldes gedeckt werden können. Die Insolvenzversicherung sorgt für die Geltendmachung der berechtigten Ansprüche unmittelbar nach der Eröffnung der Insolvenz. Der Verwalter entscheidet je nach geltendem Gesetz und Vertragsgestaltung, wer bei der betrieblichen Altersvorsorge die Berichtigten für die Ansprüche sind. Die Unterstützungskasse ist uneingeschränkt insolvenzsicherungspflichtig und das VAG regelt diesen Sachverhalt.
Der Beitrag der Arbeitnehmer zur Unterstützungskasse
Die Finanzierung der Betriebsrente erfolgt durch jenen Anteil, die der Beschäftigte in Form vom Arbeitnehmerbeitrag für die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung einzahlt. Das Arbeitsverhältnis beruht auf einem Tarifvertrag, der dem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Verschaffung der betrieblichen Altersvorsorge gewährt. Mehr als zwei Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts beträgt in der Regel die Höhe vom Arbeitnehmerbeitrag.
Durch die Anwendung gesonderter Tarifverträge ist die Abweichung in der Höhe des Prozentsatzes möglich. Die Beiträge des Arbeitnehmers sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, doch unter bestimmten Voraussetzungen sind sie steuerfrei. Der Arbeitgeber kann diese geleisteten Beiträge nämlich günstig pauschal versteuern. Gegenüber einer Lebensversicherung ist die Phase des Ansparens bei der betrieblichen Altersvorsorge vorteilhaft.
Die Merkmale der Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse hat folgende Merkmale aufzuweisen, welche hier nochmals kurz dargestellt werden:
- Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat das Recht, einen Teil seines Gehaltes oder Lohnes für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden.
- Berechtigt sind also unbefristet angestellte Mitarbeiter, Teilzeitkräfte, Auszubildende, Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag, Geschäftsführer und geringfügig Angestellte.
- Der Arbeitnehmer muss den Aufbau finanzieren, damit sein Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung besteht.
- Der Arbeitergeber kann den Durchführungsweg über die Unterstützungskasse frei wählen.
- Der Arbeitnehmer erspart sich bei der betrieblichen Altersvorsorge hohe Beiträge zur Sozialversicherung und es steigt für ihn die Motivation im Betrieb zu bleiben. Der Arbeitnehmer kann mithilfe der Unterstützungskasse die staatliche Förderung verdoppeln.
- Die Wahl der Kapitalanlage ist bei der Unterstützungskasse frei.
- Der Arbeitgeber ist mit der Unterstützungskasse in der Lage, dem Arbeitnehmer eine steuerlich voll wirksame, attraktive und bei der richtigen Ausgestaltung eine risikoreduzierte betriebliche Altersvorsorge zu verschaffen. Die Aufgabe des Arbeitgebers besteht darin, den Angestellten genau zu informieren und ihm die Vorteile klar mitzuteilen.
Alternativen zur Unterstützungskasse
Hier erfahren Sie mehr zu den weiteren Alternativen der betrieblichen Altersvorsorge sowie den Möglichkeiten der Anlage der:
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Direktzusage
Weitere Infos
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