Pensionsfonds und die betriebliche Altersvorsorge

Pensionsfonds und die betriebliche Altersvorsorge

In Deutschland haben Sie verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, so zum Beispiel durch den Pensionsfonds. Hier lernen Sie mehr darüber was ein Pensionsfonds ist, welche staatliche Förderung zu Grunde liegen, für wen diese Altersvorsorge geeignet ist und welche Vorteile sie bietet.

Pensionsfonds Definition, Vorteile, Risiken, Förderung sowie Absicherung

Was ist der Pensionsfonds?

Bei Pensionsfonds handelt es sich um rechtlich selbständige Einrichtungen. Diese Einrichtungen können – im Unterschied zu Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften – ein deutlich größeres Anlagerisiko eingehen. Somit hat der Anleger die Chance auf höhere Rendite, muss sich aber auch bewusst sein, dass er ein höheres Risiko eingeht und auch Verluste möglich sind.

Bleibt die Mindestleistung aus, haftet der Arbeitgeber; dieser muss – genau aus diesem Grund – auch Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein bezahlen. Schlussendlich garantieren die Pensionsfonds die Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Kommt es zu hohen Verlusten, so übernimmt der Arbeitgeber den Differenzbetrag. Arbeitnehmer, die sich für einen Pensionsfonds entscheiden, erhalten eine lebenslange Rente. Eine Einmalzahlung ist nicht möglich; der Arbeitnehmer hat nur das Recht einer einmaligen Auszahlung in der Höhe von 20 Prozent des Kapitals.

Zulagenförderung beim Pensionsfonds

Pensionsfonds werden entweder durch die Bruttoentgeltumwandlung oder die Nettoentgeltumwandlung (sogenannte Zulagenförderung) gefördert.

Bruttoentgeltumwandlung

Bei der Bruttoentgeltumwandlung werden die Beiträge des Arbeitnehmers vom Bruttolohn abgezogen. Die Beiträge fließen in weiterer Folge in den Pensionsfonds. So spart der Arbeitnehmer Sozialbeiträge und auch Steuern auf die umgewandelten Gehaltsbestandteile, die sich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze befinden. In weiterer Folge spart der Arbeitgeber auch seinen Anteil an den Sozialabgaben. Er kann seit 2018 bis zu 8 Prozent des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze umwandeln. Die Beitragsbemessungsgrenze sorgt für eine jährlich Anpassung, sodass sich der Maximalbetrag pro Jahr verändert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nettoentgeltumwandlung

Es gibt auch die Möglichkeit der Nettoentgeltumwandlung mit der sogenannten Riester-Förderung. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für diese Variante, so sind die Beitragszahlungen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. In weiterer Folge aber, aufgrund der Zulagenförderung, wieder steuerfrei gestellt. Die Auszahlungen müssen sodann im Alter voll versteuert werden.

Des Weiteren muss der Arbeitnehmer beachten, dass er – sofern er gesetzlich krankenversichert ist – die Beiträge zweimal bezahlen muss, wenn er sich für eine Riester-geförderte Direktversicherung entscheidet. Die Beiträge in die Direktversicherung stammen nämlich bereits aus dem verbeitragtem Einkommen. Zu beachten ist des Weiteren, dass die Beiträge im Alter, nachdem sie ausbezahlt sind, ebenfalls zu versteuert sind. So werden etwa Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung fällig.

Der Arbeitnehmer muss natürlich bedenken, dass die Tatsache, dass er vom Ersparnis an Rentenversicherungsbeiträgen profitiert, natürlich Auswirkungen auf die Anwartschaft der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die Steuerfreiheit, die in der Ansparphase gegeben ist, hat natürlich zur Folge, dass alle Leistungen die der Arbeitnehmer dann im Alter von der betrieblichen Altersvorsorge bezieht, voll zu versteuern sind.

Pensionsfonds Vorteile

Der Pensionsfonds bietet natürlich einige Vorteile, welche hier kurz zusammengefasst werden:

  • Sehr gute Renditechancen durch die Freiheit in der Mittelanlage
  • Die Steuerfreiheit der Beträge (bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze).
  • Riester-Förderung ist möglich und die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung (maximal 4 Prozent nach Entgeltumwandlung)
  • Die Absicherung der Hinterbliebenen ist möglich.
  • Es wird eine lebenslange Rentenleistung garantiert.
  • Die einfache Übertragung bei einem Dienstgeberwechsel.

Risiken

Pensionsfonds können das Kapital in Aktien anlegen. Es gibt hier keine Grenze, sodass auch das gesamte Kapital in Aktien investiert werden kann. Bei Renten- oder Lebensversicherungen liegt der Aktienanteil bei gerade einmal 35 Prozent; dabei stellen die 35 Prozent das Maximum dar. Natürlich sorgen die erweiterten Anlagemöglichkeiten dafür, dass die Gewinnchancen steigen. Hohe Gewinnchancen bedeuten aber auch ein hohes Risiko.

So sind die Verlustrisiken, verglichen mit Renten- oder Kapitallebensversicherungen, deutlich höher und dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Der Aktienanteil wird übrigens von den Fondsmanagern festgelegt. Auch wenn es bei den Pensionsfonds einen Katalog der Anlagearten gibt, so gibt es keine Höchstgrenzen für die jeweiligen Kategorien, in die in weiterer Folge investiert werden darf.

Absicherung

Da der Arbeitnehmer ein erhöhtes Risiko hat, muss er einem Pensions-Sicherungs-Verein beitreten. Auch der Arbeitgeber muss einen Beitrag in den Verein einbezahlen. Dieser fällt jedoch – verglichen mit dem Beitrag des Arbeitnehmers – geringer aus. Schlussendlich muss der Arbeitgeber für die Differenz aufkommen, falls die einbezahlten Beiträge nicht zur Gänze ausbezahlt werden können.

Zu beachten ist, dass die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Pensionsfonds stehen, nicht jedoch gegenüber dem Arbeitgeber. So spielt ein Jobwechsel keine Rolle – der Arbeitnehmer nimmt die Police einfach mit. Jeder Pensionsfonds ist verpflichtet, dass er dem Arbeitnehmer eine lebenslange Altersrente bezahlt oder einen Auszahlungsplan, der mit einer Kapitalauszahlung und auch der Restverrentung einer Altersvorsorgeleistung kombiniert wird, erbringt. 

Des Weiteren können – neben der Altersrente – auch Hinterbliebenen- oder Invaliditätsleistungen erbracht werden. Die Pensionsfonds stehen zudem unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Pensionsfonds müssen die Auszahlung aller einbezahlten Beiträge gewährleisten, jedoch keinesfalls eine Verzinsung garantieren.

Zielgruppe für den Pensionsfonds

Arbeitnehmer, die mitunter häufiger ihren Arbeitgeber wechseln oder noch junge Arbeitnehmer, sollten sich für einen Pensionsfonds entscheiden. Jedoch müssen sich die Arbeitnehmer bewusst sein, dass sie ein höheres Risiko haben. Auch wenn die eingezahlten Beiträge wieder ausbezahlt werden, so gibt es keine Garantie auf einen Gewinn. Der Arbeitnehmer profitiert zwar von den Entwicklungen an der Börse, geht aber auch das Risiko ein, wenn die Märkte in Turbulenzen geraten. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass ältere Arbeitnehmer sichere Vorsorgeprodukte wählen. Etwaige Verluste können nämlich nach Jahren, wenn die Aktienkurse wieder steigen, ausgeglichen werden.

Alternativen zum Pensionsfond

Hier erfahren Sie mehr zu den weiteren Alternativen der betrieblichen Altersvorsorge sowie den Möglichkeiten der Anlage der:

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Direktzusage

Weiterführende Informationen

Diese Informationen könnten Sie ebenfalls interessieren: