Produkthaftpflichtversicherung, Merkmale, Vorteile, Nachteile

Produkthaftpflichtversicherung: Hier lernen Sie mehr zu dieser Versicherungsart, den Merkmalen und den Vorteilen sowie zur Kombination mit der Betriebshaftpflichtversicherung.

Produkthaftpflichtversicherung als sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflicht

Haftpflicht allgemein

Eine Haftpflichtversicherung ist ganz allgemein der Versicherungsschutz gegen Ansprüche Dritter, denen vorsätzlich oder grob fahrlässig ein Schaden zugefügt worden ist. Rechtsgrundlage für derartige Ansprüche ist der § 823 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches. Haftpflichtversicherungen werden in diejenigen zur Absicherung privater sowie betrieblicher und beruflicher Risiken unterteilt. Wenngleich die Haftpflichtversicherung, bis auf wenige Ausnahmen wie die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen, eine freiwillige Versicherung ist, so sollte ihr Abschluss dennoch aus Gründen des Selbstschutzes eine Selbstverständlichkeit sein. Der Schadensverursacher haftet immer mit seinem Vermögen. Haftpflichtschadensfälle können den Schädiger buchstäblich in den Ruin treiben.

Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?

Die Produkthaftpflichtversicherung ist eine zusätzliche Versicherung zur Betriebshaftpflichtversicherung, im Sprachgebrauch kurz BHV genannt. Die ist das Pendant zur Privathaftpflichtversicherung und deckt sämtliche Haftpflichtrisiken aller Berufsgruppen ab, mit Ausnahme von Arbeitern, Angestellten und Beamten.

Produkthaftpflichtversicherung für Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer

Insofern gilt die BHV für alle Freiberufler, Selbstständigen, Unternehmer, Gewerbetreibenden und Handwerker. Die Kriterien für eine Selbstständigkeit werden im Zweifelsfall von der Krankenkasse, vom Rentenversicherungsträger bzw. vom Finanzamt entschieden. Ein Ja oder Nein hat auch Auswirkungen auf die Haftung während der Berufsausübung. 

Die BHV stellt den Versicherten von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter frei. Doch sie deckt nicht lückenlos sämtliche Risiken in allen Berufsgruppen. Um das sicherzustellen, bietet sich im Einzelfall der ergänzende Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung, der PHV an. Sie ist in dem Sinne eine Zusatzversicherung zur BHV, mit eigenem Vertrag und eigener Versicherungsnummer. Dadurch ist gleichzeitig gewährleistet, dass es keine Schnittstellen oder Reibungsverluste bei der Leistungspflicht des Versicherers gibt.

Versicherte Risiken

Wie das Wort Produkthaftpflicht ausdrückt, werden Ansprüche Dritter versichert, die im direkten sowie im mittelbaren Zusammenhang mit dem hergestellten oder mit dem gelieferten Produkt stehen. Art und Umfang von möglichen Produktrisiken sind ebenso groß wie vielfältig. Das hergestellte Produkt kann mangel- bzw. fehlerhaft sein, es kann aber auch bei der Lieferung oder Montage beschädigt werden.

Jede Veränderung des Produktes gegenüber dem Originalzustand, wie es produziert und vertraglich zugesagt worden ist, berechtigt den Kunden zu Schadensersatzansprüchen. Mit entscheidend ist an dieser Stelle, ob der Schaden dem Produkt vorsätzlich, grob oder leicht fahrlässig zugefügt worden ist. Besonders wichtig ist eine Produkthaftpflichtversicherung bei der Weiterbearbeitung oder bei einer Weiterverarbeitung von Produkten.

Hier reihen sich mehrere Arbeitsschritte aneinander, und bei jedem von ihnen können Schäden entstehen. Auch das Zusammenstellen von Roh- und Zwischenprodukten zu einem Endprodukt ist eine typische Fehlerquelle. Bei einem Schadensfall muss hier im Detail nachvollzogen werden, an welcher Stelle der Schaden aufgetreten ist. Im Einzelfall ist eine buchstäblich detektivische Kleinarbeit notwendig. Selbst der Laie kann sich gut vorstellen, dass bei einer längeren Produktionskette versucht wird, die Schuld von einem auf den anderen zu schieben.

Kombinierte Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Mit einer kombinierten Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ist das kein Problem. Ein einziger Versicherer ist für die gesamte Situation zuständig und übernimmt die Haftungsansprüche. Doch das ist nur dann gewährleistet, wenn beide Versicherungen, also BHV und PHV nahtlos ineinandergreifen. Sie müssen zeitgleich mit einer dementsprechend hohen Deckungssumme abgeschlossen werden. Der Versicherte muss darauf achten, ob und wenn, welche Leistungsausschlüsse im Vertrag vorgesehen sind.

Ausnahmen

Ausgeklammert sind üblicherweise folgende Sachverhalte:

  • Vorsatz
  • Schäden am eigenen Produkt des Versicherungsnehmers
  • oder die Nachlieferung von mit Mängeln behafteten Produkten.

Gedeckt sind die drei Bereiche Personen-, Sach- und Vermögensschaden. Abgesehen von den gelieferten Waren und Produkten sind auch Schäden versichert, die durch in diesem Zusammenhang erbrachte Arbeiten und Dienstleistungen entstanden sind. Hier wird der Kausalzusammenhang geprüft und bewertet.

Was ist nun sinnvoll?

Als Resümee bleibt festzuhalten, dass die Produkthaftpflichtversicherung geradezu ein Muss ist, um die Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll zu ergänzen. Eins geht zwar ohne das andere, aber erst beides zusammen ergibt Sinn und den gewünschten Rundumschutz. Der Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle erwähnt, dass sich die Produkthaftpflichtversicherung von der Rückrufkostenversicherung im Kfz-Handel und Kfz-Gewerbe abgrenzt.

Rückrufschäden werden in der Versicherungspolice ausgeklammert. Sie sind bei dem infrage kommenden Unternehmen über die eigene, separate Rückrufkostenversicherung als Ergänzung zur Produkthaftpflichtversicherung versichert.

Weiterführende Informationen

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