Sie lernen hier mehr zum Thema Kfz Versicherung Tarife und Klassen im detaillierten Überblick. Hier erfahren Sie mehr zu den Details der Regionalklasse, der Typklasse sowie der Schadenfreiheitsrabatt. Darüber hinaus zu den Tarifen mit Teilkasko und Vollkasko.
Die KFZ Versicherung Tarife sowie die Regionalklasse
Die Regionalklasse ist, bei der KFZ Versicherung, die Einstufung des Risikos eines Unfalls an dem Wohnort, an dem sich der Halter des Fahrzeugs befindet. Das bedeutet, dass das gleiche Fahrzeug mit dem gleichen Fahrer in Bremen z. B. Regionalklasse 4 einen geringeren Beitrag zur Versicherung nach sich zieht als z. B. in Berlin mit der Regionalklasse 12, sofern alle andere Faktoren gleich bleiben.
Die Regionalklasse wird jedes Jahr zum 01. Januar angepasst, sofern sich statistische Veränderungen ergeben haben. Vereinfacht gesagt, haben Sie im laufenden Jahr weniger Unfälle als im Jahr davor, ist die Regionalklasse im darauf folgenden Jahr besser. In der Umkehr kann diese auch hochgestuft werden oder sie bleibt eben gleich.
Die Typklassen in der KFZ Versicherung
Ebenfalls zum 01. Januar passt die KFZ Versicherung die Typklasse an. Diese ist gekoppelt mit dem Fahrzeugtyp, wobei man hier detailliert unterscheidet. Ein Polo ist nicht gleich ein Polo. Jeder Fahrzeugtyp hat eine sogenannte Typschlüsselnummer, damit ist nicht die Fahrzeugidentnummer gemeint, denn diese ist einmalig. Sondern man meint damit das die Typschlüsselnummer einer Typklasse zugeordnet ist. Das Prinzip ist das gleiche wie bei der Regionalklasse. Verändert sich die Statistik an Unfällen im laufenden Jahr bei einem Fahrzeugtyp, wird die Typklasse zum 01. Januar entsprechend angepasst. Daraus resultiert, dass man Fahrzeuge die viel von jungen Fahrern gefahren sind, eine höhere Typklasse haben können.
Die Schadenfreiheitsklasse für unfallfreie Jahre
Die individuellen Faktoren bei der KFZ Versicherung beginnen mit der Schadenfreiheitsklasse SFK, ugs. auch unfallfreie Jahre genannt. Sie sind eine prozentuale Einstufung des Fahrers. Diese kann sowohl über der 100 % Marke liegen als auch unterhalb. Bleibt ein Versicherter unfallfrei, so ist er im darauf folgenden Jahr eine SFK heruntergestuft und fährt auf niedrigeren Prozenten. Man spricht auch vom sog. Schadenfreiheitsrabatt.
Die KFZ Versicherung Tarife am Beispiel erklärt
Ein Beispiel für die Tarife bei der KFZ Versicherung: Der Versicherte zahlt für sein Fahrzeug 500 Euro Prämie im Jahr, bei SFK 2, was 100% entspricht. So bezahlt er die tariflich festgelegten 500 Euro, bleibt er unfallfrei und sowohl Typklasse als auch Regionalklasse ändern sich nicht, wird er auf SFK 3, 90%, eingestuft. Somit zahlt er nur noch 90% des tariflichen Beitrags, in diesem Beispiel 450 Euro.
Je nach Versicherung sind die SFKs in Tabellen festgelegt. Die SFKs finden Sie in den Unterlagen des Vertrags der jeweiligen Anbieter. Wichtig hierbei ist, dass es sich um den Versicherten des Fahrzeugs handelt, unabhängig davon, wer wie oft mit dem Fahrzeug gefahren ist. Um ein Versicherungsjahr angerechnet zu bekommen, muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate am Stück, durchgehend auf einen Versicherten versichert gewesen sein. Das Versicherungsjahr endet entweder mit einem festen Jahrestag, meist die Inbetriebnahme der Versicherung oder der Tag der Anmeldung oder zum 01. Januar.
Den Rabatt wegen Schadenfreiheit übertragen
Der Rabatt wegen Schadenfreiheit kann auch übertragen werden, wobei derjenige, der die schadenfreien Jahre übernimmt nur so viele übernehmen kann, wie er selbst hätte erfahren können. Das bedeutet, dass der 20-jährige, der seinen Führerschein im Alter von 18 Jahren erhalten hat, von einem Angehörigen max. 2 schadenfreie Jahre übernehmen kann.
Vollkasko und Teilkasko bei der KFZ Versicherung
Der letzte Punkt ist der Vollkasko oder Teilkasko Tarif der KFZ Versicherung. Zuerst muss sich der Versicherungsnehmer also entscheiden, ob das Fahrzeug eine Versicherung mit Vollkasko oder Teilkasko erhalten soll.
Die Vollkasko KFZ Versicherung
Eine KFZ Versicherung mit Vollkasko leistet für alle Schäden durch selbst verschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug sowie nicht nachweisbare Schäden von Vandalismus. Hier gibt es ebenfalls SFKs. Man unterscheidet zwischen der SFK der KFZ Haftpflichtversicherung und der SFK in der Kaskoversicherung. Verliert der Versicherte die Kontrolle über sein Fahrzeug und kommt von der Straße ab, kann sein Fahrzeug beschädigt sein ohne dabei Dritte geschädigt zu haben. Wird der Schaden über die KFZ Versicherung reguliert, geht dies zu Lasten der SFK der Kaskoversicherung, nicht der Haftpflichtversicherung.
Die KFZ Versicherung mit Teilkasko
Die KFZ Versicherung mit Teilkasko deckt im Groben all die Ereignisse ab, die der Versicherte nicht beeinflussen kann. Hierbei gibt es allerdings von Versicherer zu Versicherer verschiedene Tarife. Im Allgemeinen sind versichert:
- der Brand des Fahrzeugs
- der Diebstahl von Fahrzeugen
- ein evtl. Glasbruch
- Schäden durch Sturm und Hagel
- der Marderbiss oder der Tierbiss im Allgemeinen.
Hierbei gibt es keine SFKs, der Beitrag bleibt immer auf 100%, er geht bei Schadenfreiheit nicht runter aber im Falle eines Schadens auch nicht rauf.
Welche Kasko wählen?
Ist der Wagen Vollkasko versichert, ist die Teilkasko in der Vollkasko integriert. Eine Vollkasko ist immer dann sinnvoll, wenn der Wagen noch einen höheren Restwert hat, bzw. noch finanziert ist.
Die Selbstbehalte sind gestaffelt
Um den Beitrag zu senken, können in der KFZ Versicherung mit Kasko verschiedene Selbstbehalte vereinbart werden, somit trägt der Versicherte einen Teil vom Schaden selbst. Die Staffelungen liegen meist bei 150, 300, 500, 1000 und 1500 Euro.
Das bedeutet, ein Fahrzeug kann mit einer Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 500 Euro und in der Teilkasko mit 150 Euro versichert sein. Bei einem Sturmschaden werden dann 150 Euro fällig, bei einem selbstverschuldeten Unfall wären es 500 Euro für die Kosten der Reparatur am eigenen Fahrzeug.
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