Sie erfahren hier mehr zum Thema private Krankenversicherung, der PKV und zur Berechnung der Beiträge bzw. Prämien oder den Kosten nach dem Prinzip der Äquivalenz. Dies bedeutet, dass für jeden Versicherten ein individueller Beitrag berechnet wird. Dabei fließen in die Berechnung der Beiträge mehrere Kriterien ein. Weiterhin erfahren Sie mehr zur Anpassung der PKV.
Die PKV, private Krankenversicherung Kriterien für die Berechnung der Beiträge
Es gibt mehrere Kriterien die als Grundlage für die Berechnung der Beiträge der PKV dienen. So spielt zum einen das Alter des Eintritts vom Versicherten eine große und die wichtigste Rolle, denn mit steigendem Alter steigt auch das Risiko der Erkrankung. Nicht betroffen ist der Beitrag für das Alter bereits versicherter Personen, da es eine Rückstellung für das Alter gibt, welche in jungen Jahren für das Alter angespart wird. Weitere Kriterien betreffen die:
- die Vorerkrankung
- die Selbstbeteiligung
- und das Geschlecht,
wobei es seit Dezember 2012 nun die Unisex Tarife gelten und somit eine Gleichstellung von Mann und Frau gewährleistet sein muss. Der Effekt dabei ist, dass die gesamten Kosten, welche der Versicherung entstehen, zu gleichen Teilen auf Mann und Frau zu verteilen sind. Damit entsteht für Männer ein höherer Beitrag und für Frauen meist ein günstigerer Beitrag.
Die Anpassung der Beiträge bei der privaten Krankenversicherung
Die Erhöhungen der Beiträge zur privaten Krankenversicherung entstehen durch die Anpassung an die gesetzlichen Gegebenheiten und individuellen überhöhten Bedarfe des Versicherten. Insbesondere gibt es folgende Merkmale, welche eine Erhöhung zur Folge haben können, um die Kosten zu decken:
- der Fortschritt in der Medizin,
- besonders hohe Kosten im Bereich der Gesundheit,
- eine übertriebene Inanspruchnahme der Leistung
- bzw. die demographisch höhere Lebenserwartung.
Wie schon erwähnt werden Rückstellungen für das Alter gebildet. Diese Rückstellungen verwendet die Versicherung dann dafür, dass die Beiträge bzw. Kosten im Alter für Sie bezahlbar bleiben. Die Anpassung Ihrer Beiträge betrifft also meist Sonderfälle und nicht das generelle Risiko von Erkrankungen im Alter.
Die Rückzahlung der Beiträge, bei Tarifen mit Selbstbeteiligung
Gerade die Tarife mit Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt, enthalten Staffelungen für den Verzicht auf Leistungen innerhalb der PKV. Diese Einsparungen können je nach Versicherung und Zeit in der man keine Leistungen beansprucht zur Rückzahlung von Beiträgen bis zu mehreren Monaten führen. Andere Versicherer verwenden diese Ersparnisse zur Reduzierung der monatlichen Beiträge.
Mehr erfahren über die private Krankenversicherung.
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